Osmanisches Erbe im Ausland: Welche Verantwortung trägt die Türkei?

Gemeinschaften, Archive, Schulen und Kulturerbe aus osmanischer Zeit werfen die Frage auf, welche historische Verantwortung die Türkei heute trägt.

10. September 2026 - 22:01
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Osmanisches Erbe im Ausland: Welche Verantwortung trägt die Türkei?

Von Yusuf İnan | Wise News Press

ANKARA, TÜRKEI — Die Auflösung des Osmanischen Reiches veränderte politische Grenzen, ließ jedoch Millionen Menschen, religiöse Institutionen, Schulen, Stiftungen, Friedhöfe und historische Dokumente außerhalb der heutigen Türkei zurück.

Der frühere stellvertretende Unterstaatssekretär des türkischen Ministerpräsidentenamtes, Ömer Kayır, stellt deshalb die Frage, ob die Türkei heute eine umfassendere Strategie für Gemeinschaften und Kulturgüter entwickeln sollte, die historisch mit dem Osmanischen Reich verbunden sind. In einem am 10. September 2026 bei Independent Türkçe veröffentlichten Beitrag betrachtet er die Frage nicht allein als territoriales, sondern als rechtliches, kulturelles und gesellschaftliches Erbe.

Kayır unterteilt dieses Erbe unter anderem in Staatsangehörigkeit und Bewegungsfreiheit, Bildung und Sprache, religiöse Organisation, Stiftungsvermögen, Friedhöfe sowie Zugang zu historischen Grundbuch-, Bevölkerungs- und Gerichtsakten.

Seine Thesen sind teilweise weitreichend. Gerade deshalb lohnt sich eine Trennung zwischen historischer Kritik, politischen Vorschlägen und bereits bestehenden rechtlichen Instrumenten.

Das Osmanische Erbe endet nicht an heutigen Staatsgrenzen

Als das Osmanische Reich im 19. und frühen 20. Jahrhundert große Teile des Balkans, des Kaukasus, Nordafrikas und des Nahen Ostens verlor, verschwanden die dort lebenden Gemeinschaften nicht mit den alten Grenzen.

Türkischsprachige Bevölkerungsgruppen blieben unter anderem in Griechenland, Bulgarien, Nordmazedonien und anderen Teilen des Balkans. Daneben lebten Bosniaken, Albaner, Pomaken und zahlreiche weitere muslimische Gemeinschaften weiter, deren Geschichte über Jahrhunderte mit dem Osmanischen Reich verbunden gewesen war.

Kayır argumentiert, dass staatlicher Rückzug deshalb nicht nur als Abzug von Verwaltung und Armee verstanden werden dürfe. Auch Schulen, Gotteshäuser, Stiftungen, Friedhöfe und Dokumente seien Teil dessen, was zurückbleibe.

Für eine heutige Politik ist allerdings eine entscheidende Grenze zu beachten: Historische Verbundenheit begründet keine politische Verfügungsgewalt über Gebiete oder Bürger anderer Staaten.

Eine moderne Strategie müsste sich vielmehr auf Minderheitenrechte, kulturelle Zusammenarbeit, Bildung, Denkmalpflege und den Zugang zu historischen Quellen konzentrieren – innerhalb des geltenden Völkerrechts und unter Achtung der Souveränität der jeweiligen Staaten.

Ungarn und Deutschland zeigen unterschiedliche Modelle

Kayır zieht zum Vergleich mehrere europäische Staaten heran. Besonders häufig genannt wird Ungarn.

Ungarn ermöglicht Menschen unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Einbürgerung, wenn sie nachweisen können, dass ein Vorfahr ungarischer Staatsbürger war oder ihre ungarische Herkunft plausibel ist. Allerdings ist dies kein automatisches Passrecht: Antragsteller müssen unter anderem ausreichende Ungarischkenntnisse nachweisen und sicherheitsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Damit hat Budapest tatsächlich einen institutionellen Weg geschaffen, um die Verbindung zu ungarischen Gemeinschaften außerhalb der heutigen Grenzen zu stärken.

Deutschland verfolgt ein anderes Modell.

Artikel 116 des Grundgesetzes umfasst neben deutschen Staatsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen auch Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit sowie deren Ehegatten und Nachkommen. Absatz 2 regelt zudem die Wiedereinbürgerung ehemaliger deutscher Staatsangehöriger, denen zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde, sowie ihrer Nachkommen.

Das zeigt zugleich, weshalb internationale Vergleiche mit Vorsicht behandelt werden müssen.

Die deutschen Regelungen entstanden aus Vertreibung, Nationalsozialismus und den Folgen des Zweiten Weltkriegs. Das ungarische Modell steht wiederum stark mit den Folgen des Vertrags von Trianon in Verbindung. Beide Systeme können daher Anregungen liefern, sind aber nicht eins zu eins auf den osmanischen Kontext übertragbar.

Auch die Türkei verfügt bereits über Sonderregelungen

Die Vorstellung, Menschen türkischer Herkunft würden in der Türkei rechtlich vollständig wie alle anderen ausländischen Staatsangehörigen behandelt, wäre ebenfalls zu pauschal.

Mit dem Gesetz Nr. 2527 existiert seit 1981 eine besondere Regelung für bestimmte ausländische Personen türkischer Abstammung.

Das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit erläutert, dass entsprechend anerkannte Personen eine Arbeitserlaubnis auch für Berufe beantragen können, die grundsätzlich türkischen Staatsbürgern vorbehalten sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass die türkische Abstammung durch Dokumente türkischer Behörden nachgewiesen wird.

Die Regelung bedeutet jedoch weder eine automatische Staatsangehörigkeit noch einen unbegrenzten Zugang zu sämtlichen staatlichen Funktionen.

Kayır sieht das Hauptproblem daher weniger in einer völligen Abwesenheit von Rechtsinstrumenten als in ihrer praktischen Anwendung. Er verweist auf Schwierigkeiten beim Nachweis der Abstammung, auf Anerkennungsverfahren für Abschlüsse und auf bürokratische Zuständigkeitsfragen.

Genau hier könnte eine künftige Reform ansetzen: weniger Ermessensspielraum, klarere Kriterien und besser koordinierte Verfahren zwischen Außen-, Innen-, Arbeits- und Bildungsbehörden.

Sprache und Bildung können wichtiger sein als ein Pass

Die öffentliche Debatte konzentriert sich häufig auf Staatsbürgerschaft. Für das langfristige Fortbestehen einer Minderheit sind jedoch Schulen, Sprache und örtliche Institutionen mindestens ebenso wichtig.

Wenn Kinder ihre Muttersprache nicht mehr lernen können, verliert eine Gemeinschaft innerhalb weniger Generationen häufig einen wesentlichen Teil ihrer kulturellen Identität.

Kayır kritisiert, dass Ankara in früheren Jahrzehnten den türkischsprachigen Unterricht und die Ausbildung religiöser Fachkräfte in Teilen des Balkans nicht konsequent genug unterstützt habe. Als einen Grund nennt er die Sorge früherer Regierungen, Konflikte mit Nachbarstaaten auszulösen.

Dabei darf allerdings nicht jede muslimische Gemeinschaft des ehemaligen Osmanischen Reiches als türkische Gemeinschaft behandelt werden.

Bosniaken sind Bosniaken, Albaner sind Albaner. Ihre historische Verbindung zum Osmanischen Reich bedeutet nicht, dass ihre eigenständigen Sprachen und Identitäten in einer türkischen Identität aufgehen.

Eine zeitgemäße Kulturpolitik könnte deshalb pluralistisch ausgerichtet sein: Unterstützung türkischsprachiger Schulen dort, wo türkische Minderheiten leben, gleichzeitig aber auch Respekt und Förderung anderer historisch verbundener Kulturen.

Seit den 1990er-Jahren hat Ankara seine Politik deutlich verändert

Die These, die Türkei habe das osmanische Erbe grundsätzlich sich selbst überlassen, greift für die Gegenwart zu kurz.

Auch Kayır weist darauf hin, dass sich die türkische Politik seit den 1990er-Jahren mit Institutionen wie TİKA, der Präsidentschaft für Türken im Ausland und verwandte Gemeinschaften, dem Yunus-Emre-Institut, der Religionsbehörde Diyanet und der Generaldirektion für Stiftungen erheblich verändert hat.

Besonders sichtbar ist dies bei historischen Bauwerken.

Nach eigenen Angaben hat die Türkische Agentur für Zusammenarbeit und Koordination TİKA allein auf dem Balkan mehr als 80 Bauwerke aus osmanischer Zeit restauriert oder instand gesetzt. Dazu gehören Moscheen, Medresen, Brücken, Bäder und weitere historische Gebäude.

Zu den bekannten Projekten zählen unter anderem die Ethem-Bey-Moschee in Tirana, die Sinan-Pascha-Moschee in Prizren und die Sultan-Murat-Moschee in Skopje.

Damit hat sich Ankara von einer weitgehend defensiven Haltung zu einer aktiveren Kultur- und Entwicklungspolitik entwickelt.

Die entscheidende Frage lautet heute deshalb nicht mehr, ob überhaupt etwas geschieht, sondern ob die verschiedenen Programme Teil einer langfristigen und miteinander abgestimmten Strategie sind.

Archive und Friedhöfe könnten zum nächsten Schwerpunkt werden

Ein besonders konkreter Teil von Kayırs Vorschlägen betrifft osmanische Archive.

Historische Bevölkerungsregister, Grundbücher, Stiftungsurkunden und Gerichtsakten sind nicht nur für Historiker interessant. Sie können Hinweise auf Familiengeschichte, historische Siedlungen, Stiftungen oder verschwundene Friedhöfe enthalten.

Kayır schlägt deshalb einen einfacheren und möglichst kostenfreien Zugang für betroffene Gemeinschaften sowie schnellere Verfahren zur amtlichen Beglaubigung solcher Unterlagen vor.

Ähnliches gilt für Friedhöfe.

Viele muslimische und osmanische Begräbnisstätten auf dem Balkan und in anderen ehemaligen Reichsgebieten wurden im Laufe des 20. Jahrhunderts durch Krieg, Stadtentwicklung oder Vernachlässigung beschädigt oder vollständig beseitigt.

Eine systematische digitale Erfassung wäre hier vergleichsweise konfliktarm: Standorte könnten kartiert, Grabsteine fotografiert, Inschriften dokumentiert und vorhandene historische Quellen miteinander verknüpft werden.

Entscheidend ist jedoch auch hier die rechtliche Präzision.

Ein Grundbucheintrag aus osmanischer Zeit begründet nicht automatisch ein heutiges Eigentumsrecht in einem anderen Staat. Ob historische Dokumente einen aktuellen Rechtsanspruch stützen können, entscheidet sich nach dem geltenden Recht des jeweiligen Landes, internationalen Vereinbarungen und gerichtlichen Verfahren.

Historische Verantwortung ohne territoriale Ansprüche

Kayırs weitreichendste Vorschläge betreffen Staatsbürgerschaft, besondere Ausweise, Visaerleichterungen sowie institutionelle Unterstützung für historisch mit der Türkei verbundene Gemeinschaften.

Nicht alle diese Vorschläge wären gleich leicht umzusetzen.

Stipendien, Restaurierungen, Sprachunterricht, Digitalisierung von Archiven oder die Dokumentation historischer Friedhöfe können über bilaterale Zusammenarbeit und Kulturpolitik verwirklicht werden.

Eine breit angelegte Vergabe von Staatsangehörigkeit allein aufgrund historischer oder ethnischer Abstammung wäre dagegen rechtlich und politisch deutlich komplexer. Sie müsste mit Einwanderungsrecht, Sicherheitsfragen, Gleichbehandlungsgrundsätzen und den Gesetzen anderer Staaten vereinbar sein.

Die zentrale Frage lässt sich daher auch anders formulieren:

Wie kann die Türkei historische Verbundenheit institutionell bewahren, ohne daraus einen Anspruch auf frühere Territorien abzuleiten?

Die Antwort könnte in einer Kombination aus Recht, Bildung, Archivwesen und Kulturdiplomatie liegen.

Das Osmanische Reich existiert nicht mehr. Die politischen Grenzen sind heute andere.

Doch Familiengeschichten, Sprachen, Moscheen, Stiftungen, Friedhöfe, Archive und kulturelle Erinnerungen sind weiterhin vorhanden.

Eine moderne türkische Politik gegenüber diesem Erbe müsste deshalb weder nostalgisch noch revisionistisch sein. Sie könnte vielmehr darauf abzielen, historische Zeugnisse zu dokumentieren, bestehende Minderheitenrechte zu unterstützen und kulturelle Beziehungen gemeinsam mit den jeweiligen Staaten und lokalen Gemeinschaften zu erhalten.

Damit würde aus historischer Erinnerung keine territoriale Forderung, sondern eine langfristige Kultur- und Verantwortungspolitik innerhalb des internationalen Rechts.

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Yusuf İnan

Yusuf İnan is a journalist, columnist, strategic analyst and head of the Wise News Press Media Group. His work focuses on international affairs, geopolitics, security and major social issues. Through his journalism, he promotes peace, dialogue, mutual understanding and responsible reporting while contributing to the development of international media projects.

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