EU-Kommission pocht auf Reform bei Ernennung des Generalstaatsanwalts

Die EU-Kommission fordert den Schutz von NABU und SAPO und erinnert die Ukraine an die zugesagte Reform des Verfahrens zur Ernennung des Generalstaatsanwalts.

14. September 2026 - 21:22
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EU-Kommission pocht auf Reform bei Ernennung des Generalstaatsanwalts

Von Ahmet Taş | Wise News Press

BRÜSSEL, BELGIEN — Die Europäische Kommission hat die Ukraine aufgefordert, die Unabhängigkeit ihrer Antikorruptionsbehörden zu schützen und die vereinbarte Reform des Verfahrens zur Ernennung des Generalstaatsanwalts konsequent voranzutreiben.

Die Erklärung folgt auf neue Spannungen zwischen der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft und den Antikorruptionsbehörden NABU und SAPO. EU-Kommissionssprecher Guillaume Mercier betonte am 14. September in Brüssel, dass unabhängige Antikorruptionsinstitutionen für einen künftigen EU-Mitgliedstaat zu den Grundpfeilern der Rechtsstaatlichkeit gehörten. Die Kommission lehnte zugleich eine Bewertung einzelner laufender Ermittlungen ab.

EU-Kommission fordert Schutz unabhängiger Antikorruptionsbehörden

Mercier erklärte, die Europäische Union habe wiederholt deutlich gemacht, dass die Funktionsfähigkeit und institutionelle Unabhängigkeit der ukrainischen Antikorruptionsbehörden gewährleistet werden müsse.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (NABU) und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAPO).

Beide Institutionen spielen eine zentrale Rolle bei Ermittlungen gegen hochrangige Amtsträger und bei Fällen, in denen erhebliche staatliche oder wirtschaftliche Interessen betroffen sind.

Die Europäische Kommission beobachte die aktuellen Entwicklungen aufmerksam, wolle sich jedoch nicht zur Schuld oder Unschuld einzelner Beteiligter äußern, sagte Mercier. Brüssel halte unverändert an seiner Politik der Nulltoleranz gegenüber Korruption fest.

Für EU-Beitrittskandidaten sei die Bekämpfung von Korruption nicht nur eine politische Erwartung, sondern Bestandteil der formellen Beitrittskriterien.

Dazu gehören nach Angaben der Kommission wirksame Mechanismen zur Prävention, unabhängige Ermittlungen, Strafverfolgung sowie Maßnahmen gegen Geldwäsche.

Reform der Ernennung des Generalstaatsanwalts bleibt EU-Priorität

Besondere Bedeutung misst Brüssel der Reform des Verfahrens zur Ernennung des ukrainischen Generalstaatsanwalts bei.

Mercier bestätigte, dass diese Reform zu den mit der Ukraine vereinbarten prioritären Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Korruptionsbekämpfung gehört.

Nach Berichten ukrainischer Medien und von Deutsche Welle geht es unter anderem darum, das Auswahlverfahren für den Generalstaatsanwalt transparenter und wettbewerbsorientierter zu gestalten. Die Forderung nach einem solchen Verfahren ist seit längerem Bestandteil der Gespräche zwischen Kiew und seinen europäischen Partnern.

Brüssel erwartet von den ukrainischen Behörden, dass die vereinbarten Schritte nicht nur formal beschlossen, sondern auch praktisch umgesetzt werden.

Die Fortschritte werden im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses überprüft. Dabei spielt insbesondere der Verhandlungsbereich „Fundamentals“, der Fragen der Rechtsstaatlichkeit, Justiz und demokratischen Institutionen umfasst, eine zentrale Rolle.

Gerade dieser Bereich gilt als entscheidend, weil Fortschritte in anderen Beitrittskapiteln langfristig von funktionierenden rechtsstaatlichen Strukturen abhängen.

Brüssel sieht Ermittlungen gegen hochrangige Personen als wichtigen Test

Die Europäische Kommission bewertete die Existenz hochrangiger Korruptionsermittlungen grundsätzlich als Beleg dafür, dass die dafür geschaffenen Institutionen arbeitsfähig sind.

Mercier verwies darauf, dass Untersuchungen gegen politisch oder wirtschaftlich einflussreiche Personen zeigen könnten, dass Antikorruptionsbehörden tatsächlich in der Lage seien, ihre gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen.

Das bedeute jedoch nicht, dass die Kommission einzelne Fälle oder konkrete Vorwürfe bewerte.

Entscheidend sei vielmehr, dass Ermittlungen unabhängig geführt, Verfahren rechtsstaatlich durchgeführt und die zuständigen Institutionen nicht durch politischen oder institutionellen Druck an ihrer Arbeit gehindert würden.

Aus Brüsseler Sicht ist diese institutionelle Unabhängigkeit unmittelbar mit dem ukrainischen EU-Beitrittsprozess verbunden.

Die Kommission macht seit Jahren deutlich, dass Reformen nicht nur an neuen Gesetzen gemessen werden, sondern auch daran, ob Institutionen in politisch sensiblen Fällen tatsächlich unabhängig handeln können.

Operation „Karthago“ verschärfte Konflikt um Generalstaatsanwaltschaft

Die jüngsten Aussagen aus Brüssel erfolgen vor dem Hintergrund der sogenannten Operation „Karthago“.

NABU und SAPO hatten Anfang September Ermittlungsmaßnahmen in der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt. Gegenstand der Ermittlungen ist nach Angaben der Antikorruptionsbehörden eine mutmaßliche kriminelle Organisation, der unter anderem die Deckung betrügerischer Callcenter sowie die Legalisierung von Vermögenswerten vorgeworfen wird.

Im Zuge der Ermittlungen wurden auch Räume innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft durchsucht. Der damalige Generalstaatsanwalt Ruslan Kravchenko wies eine persönliche Beteiligung an mutmaßlichen illegalen Machenschaften zurück.

Wenige Tage später erklärte Kravchenko seinen Rücktritt. Er bezeichnete seine Entscheidung als politisch und sagte, er wolle nicht, dass das Amt des Generalstaatsanwalts zum Instrument eines politischen Konflikts werde.

Später erhob Kravchenko seinerseits Vorwürfe gegen die Führung der Antikorruptionsbehörden. Er behauptete, die Operation habe auch darauf gezielt, Zugang zu Materialien aus Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter und Führungspersonen von NABU und SAPO zu erhalten.

NABU und SAPO wiesen entsprechende Darstellungen zurück beziehungsweise präsentierten eine andere Bewertung der Ermittlungen.

Zelenskyj suspendierte Kravchenko am 14. September

Am selben Tag wie die jüngste Erklärung der Europäischen Kommission griff auch Präsident Wolodymyr Zelenskyj in die Personalfrage ein.

Zelenskyj unterzeichnete am 14. September den Erlass Nr. 905/2026, mit dem Ruslan Kravchenko vom Amt des Generalstaatsanwalts suspendiert wurde. Gleichzeitig legte der Präsident der Werchowna Rada einen Antrag vor, der die parlamentarische Zustimmung zu Kravchenkos endgültiger Entlassung vorsieht.

Damit ist zwischen Suspendierung und endgültiger Entlassung zu unterscheiden.

Während die Suspendierung durch den Präsidenten bereits verfügt wurde, muss das ukrainische Parlament über die endgültige Beendigung der Amtszeit entscheiden.

Die Personalentscheidung fällt damit zeitlich unmittelbar mit der erneuten Forderung der EU nach institutionellen Reformen zusammen.

Die Europäische Kommission stellte allerdings keinen direkten Zusammenhang zwischen ihrer Reformforderung und einer bestimmten Personalentscheidung her. Mercier vermied ausdrücklich eine Stellungnahme zu konkreten Ermittlungen oder einzelnen Amtsträgern.

EU-Beitritt erhöht Reformdruck auf Kiew

Für die Ukraine haben die Debatten eine Bedeutung, die über den aktuellen Konflikt zwischen Staatsanwaltschaft und Antikorruptionsbehörden hinausgeht.

Kiew strebt einen Beitritt zur Europäischen Union an. Damit werden Reformen des Justizsystems, der Staatsanwaltschaft und der Korruptionsbekämpfung zu einem zentralen Bestandteil der Beziehungen zwischen der Ukraine und Brüssel.

Die EU erwartet insbesondere institutionelle Garantien dafür, dass Ermittlungsbehörden auch dann unabhängig arbeiten können, wenn Verfahren hochrangige Staatsvertreter oder Personen aus dem politischen Umfeld der Regierung betreffen.

Bereits im Juli 2025 hatte das ukrainische Parlament nach heftiger innenpolitischer und internationaler Kritik gesetzliche Änderungen beschlossen, mit denen die Unabhängigkeit von NABU und SAPO wieder gestärkt wurde.

Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass die institutionelle Balance zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Antikorruptionsbehörden weiterhin ein sensibles Thema bleibt.

Für Brüssel ist deshalb nicht nur entscheidend, wie einzelne Ermittlungen enden. Maßgeblich ist, ob die gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen langfristig gewährleisten, dass Korruptionsfälle unabhängig untersucht und strafrechtlich verfolgt werden können.

Die Europäische Kommission will die Entwicklung im Rahmen der Beitrittsverhandlungen weiter bewerten.

Damit rückt neben der unmittelbar bevorstehenden Entscheidung über die Führung der Generalstaatsanwaltschaft auch eine grundsätzliche Frage stärker in den Mittelpunkt: Wie unabhängig, transparent und wettbewerbsorientiert sollen künftig die Institutionen funktionieren, die in der Ukraine über besonders sensible Ermittlungen und Strafverfahren entscheiden?

Für den weiteren EU-Beitrittsprozess dürfte die Antwort darauf erhebliches Gewicht haben.

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Ahmet Taş

Ahmet Taş is a journalist, editor and Turkey Office Manager of the Wise News Press Media Group. He works across news, digital media and international publishing, focusing on accurate, responsible and accessible journalism. He contributes to the development of media projects that bring important political, social and global developments to a wider international audience.

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