AfD-Kandidatur: Diakonie entlässt Mitarbeiterin vor Wahl in Friesland
Eine Hospizmitarbeiterin in Friesland verliert nach ihrer AfD-Kandidatur den Job. Der kirchliche Träger verweist auf einen Konflikt mit seinen Grundwerten.
Von Ahmet Taş | Wise News Press
BREMEN/JEVER, DEUTSCHLAND — Ein kirchlich getragener Hospizbetreiber in Norddeutschland hat einer Mitarbeiterin gekündigt, nachdem sie für die AfD zur niedersächsischen Kommunalwahl kandidiert hatte. Der Arbeitgeber begründet die Entscheidung mit einem grundlegenden Konflikt zwischen der öffentlichen Kandidatur und dem Werteverständnis von Kirche und Diakonie.
Betroffen ist eine Mitarbeiterin der mission:lebenshaus gGmbH in Jever, die bei der Kommunalwahl am 13. September sowohl für den Kreistag des Landkreises Friesland als auch für den Gemeinderat Wangerland antreten will. Die Frau kündigte rechtliche Schritte gegen ihre Entlassung an.
Arbeitgeber sieht schweren Konflikt mit diakonischen Grundwerten
Nach einem Bericht von DW Türkçe erklärte der kirchliche Träger, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich. Entscheidend sei dabei nach Darstellung des Arbeitgebers nicht allein die Mitgliedschaft in einer politischen Partei, sondern die öffentliche und aktive Kandidatur für die AfD.
Der Verein für Innere Mission in Bremen bestätigte auch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur die Kündigung. Als zentrale Grundlagen seiner Arbeit nannte der Träger unter anderem Menschenwürde, Nächstenliebe, Respekt, gesellschaftliche Teilhabe, Solidarität und eine besondere Verantwortung für Menschen in besonders verletzlichen Lebenssituationen.
Nach Auffassung des Arbeitgebers stehe eine aktive Kandidatur für die AfD in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu diesen Grundsätzen und zum kirchlich-diakonischen Auftrag. Die Entscheidung sei nach einer Prüfung unter Berücksichtigung des Grundgesetzes sowie kirchlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen getroffen worden.
Hospize betreuen Menschen in besonders sensiblen Lebenssituationen
Die mission:lebenshaus gGmbH ist eine hundertprozentige Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen und betreibt insgesamt sechs stationäre Hospize in Norddeutschland. Nach Angaben des Trägers arbeiten in diesem Bereich rund 160 hauptamtliche und etwa 200 ehrenamtliche Beschäftigte.
Die Einrichtungen begleiten schwer kranke und sterbende Menschen sowie teilweise Kinder und deren Familien. Der Arbeitgeber argumentiert deshalb, dass Beschäftigte Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sozialem Hintergrund mit Respekt und Empathie begegnen müssten.
Gerade in Hospizen sei das Vertrauen der Patienten und Angehörigen besonders wichtig. Die Wahrung dieses Vertrauens gehöre nach Auffassung des Trägers zum Kern des diakonischen Selbstverständnisses.
Der Verein betont deshalb, die Kündigung sei keine parteipolitische Entscheidung, sondern solle die Glaubwürdigkeit des kirchlichen und sozialen Auftrags schützen.
Mitarbeiterin will gegen Kündigung vorgehen
Die entlassene Mitarbeiterin weist die Begründung zurück. Sie machte den Fall gemeinsam mit AfD-Vertretern über soziale Medien öffentlich und erklärte gegenüber dpa, sie sei wegen ihrer Kandidatur gekündigt worden. Eine Kündigungsschutzklage werde vorbereitet.
Nach ihren Angaben hatte sie etwa 15 Jahre im Hospizbereich gearbeitet und war auch in der Mitarbeitervertretung tätig. Sie erklärte, sich während ihrer Beschäftigung nichts zuschulden kommen gelassen zu haben und Werte wie Menschlichkeit und Respekt ebenfalls zu teilen.
Laut dem von DW Türkçe wiedergegebenen Vorwurf der Mitarbeiterin soll der Arbeitgeber sie zuvor schriftlich aufgefordert haben, ihre Kandidatur zurückzuziehen. Der Träger verteidigt hingegen seine Entscheidung und erklärt, nach der öffentlichen Kandidatur sei die notwendige Vertrauensgrundlage für eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr gegeben.
Damit könnte nun ein Arbeitsgericht klären müssen, wie weit das Selbstbestimmungsrecht eines kirchlichen Arbeitgebers in diesem konkreten Fall reicht und wie es gegen die politischen Rechte einer Beschäftigten abzuwägen ist.
AfD Niedersachsen steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes
Bei der politischen Einordnung ist eine genaue Unterscheidung wichtig. Der niedersächsische Landesverband der AfD wurde vom Landesverfassungsschutz zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ bestimmt. Ein Eilantrag der AfD Niedersachsen gegen diese Hochstufung wurde vom Verwaltungsgericht Hannover am 1. Juni 2026 abgelehnt.
Bereits zuvor hatte der niedersächsische Verfassungsschutz erklärt, es gebe tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht, dass der Landesverband Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge. Die AfD bestreitet entsprechende Bewertungen und geht juristisch gegen Einstufungen durch den Verfassungsschutz vor.
Der Arbeitgeber formulierte seine eigene Bewertung in der Kündigungsdebatte deutlich schärfer und verwies auf eine aus seiner Sicht rechtsextremistische politische Organisation. Diese Aussage ist als Position des kirchlichen Trägers zu verstehen und nicht mit einer rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung über die individuelle Kandidatin gleichzusetzen.
Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September statt
Die allgemeinen Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Gewählt werden unter anderem Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie Kreistage und die Regionsversammlung.
Die AfD tritt im Landkreis Friesland und im benachbarten Wittmund mit zahlreichen Kandidaten an. Nach eigenen Angaben stellt die Partei Kandidaten für mehrere kommunale Vertretungen auf, darunter auch den Kreistag Friesland und verschiedene Gemeinde- und Stadträte.
Die Kündigung der Hospizmitarbeiterin fällt damit mitten in die heiße Phase des Kommunalwahlkampfs und berührt zugleich eine breitere politische Debatte in Niedersachsen über den Umgang mit AfD-Kandidaten.
In Friesland sorgte zuletzt bereits ein anderer Fall für bundesweite Aufmerksamkeit: Der Kreiswahlausschuss ließ den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert nicht zur Landratswahl zu. Der Politiker ging dagegen mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg vor.
Nun dürfte die arbeitsrechtliche Prüfung entscheidend werden
Im Fall der mission:lebenshaus-Mitarbeiterin geht es allerdings nicht um die Zulassung zu einer Wahl, sondern um das Verhältnis zwischen politischem Engagement und einem Beschäftigungsverhältnis bei einem kirchlich getragenen Arbeitgeber.
Der Träger stellt darauf ab, dass eine aktive öffentliche Kandidatur mit seinem religiös und sozial geprägten Werteverständnis nicht vereinbar sei. Die Mitarbeiterin hält dem entgegen, dass ihre politische Kandidatur keinen ausreichenden Grund für den Verlust ihres Arbeitsplatzes darstelle und will die Kündigung gerichtlich überprüfen lassen.
Solange ein Arbeitsgericht nicht entschieden hat, ist deshalb offen, ob die Kündigung rechtlich Bestand haben wird.
Politisch dürfte der Fall die Diskussion über die Grenzen kirchlicher Loyalitätsanforderungen, die Rechte von Arbeitnehmern auf politische Betätigung und den institutionellen Umgang mit AfD-Mitgliedern weiter verschärfen.
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